Woran erkenne ich einen guten Energieberater?
Achten Sie vor allem auf Unabhängigkeit: Ein guter Energieberater verkauft keine Heizungen, Dämmstoffe oder Fenster und bekommt keine Provisionen von Herstellern, seine Empfehlung richtet sich also allein nach Ihrem Gebäude. Wichtig sind außerdem die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (Voraussetzung für die meisten Förderungen), transparente Kosten, eine Begehung vor Ort und die Begleitung bis zur Umsetzung.
Sind Sie als Energieberater unabhängig und produktneutral?
Ja. Wir verkaufen keine Heizungen, Dämmstoffe, Fenster oder andere Bauprodukte und erhalten keine Provisionen von Herstellern. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte sind wir zur neutralen Beratung verpflichtet. Unsere Empfehlung richtet sich allein danach, was sich für Ihr Gebäude wirklich rechnet. Unsere Listung finden Sie in der
Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
In welchen Regionen im Saarland sind Sie tätig?
Wir sind im gesamten Saarland für Sie da, mit Sitz in Saarbrücken. Dazu zählen unter anderem Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Wendel, Merzig und Blieskastel. Auch im angrenzenden Raum Zweibrücken in der Pfalz sind wir für Sie da. Für die Beratung und die Gebäudeaufnahme kommen wir zu Ihnen vor Ort.
Brauche ich für die staatliche Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Für die meisten BAFA- und KfW-Förderungen ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Berater Pflicht. jmr Energieberatung ist dort gelistet und übernimmt für Sie die Antragstellung und die geforderten Nachweise.
Was kostet eine Energieberatung im Saarland?
Die Energieberatung für Wohngebäude und der individuelle Sanierungsfahrplan werden von der BAFA mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert, Ihr Eigenanteil bleibt dadurch überschaubar. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf Ihr Gebäude im kostenlosen Erstgespräch. Maßgeblich ist immer Ihr individuelles Angebot.
Was ist ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Staat gefördertes Beratungsdokument. Ein Energieberater erstellt einen Plan, welche Maßnahme wann sinnvoll ist. Der iSFP ist keine Pflicht. Der iSFP-Bonus lohnt sich vor allem bei größeren Sanierungen: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investition und nur auf den darüber liegenden Betrag. Ab 2027 setzt zusätzlich der neue Bonus für die Dämmung unsanierter Altbauten einen geförderten iSFP voraus. Wir prüfen, ob sich ein iSFP in Ihrem Fall lohnt.
Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?
Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent. Dazu kommen Boni: der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent beim Austausch einer alten Heizung und der Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent möglich, für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 rechnen über den Familienzuschlag 10.000 Euro vom Einkommen ab, für sie gilt die Grenze von 40.000 Euro. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW.
Was ist eine energetische Baubegleitung?
Bei der Baubegleitung prüft ein Fachmann während der Sanierung oder beim Neubau, ob alles fachlich richtig umgesetzt wird, und kümmert sich um die Nachweise, die die Förderung verlangt. Für viele Förderungen ist sie Pflicht und selbst bis zu 50 Prozent förderfähig.
Was ist eine Ökobilanz (LCA) und wann brauche ich sie?
Die Ökobilanz (LCA, Life Cycle Assessment) berechnet die Treibhausgase eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus. Beim Neubau ist sie der Nachweis für die KfW-Stufe Klimafreundlicher Neubau (KFN) und damit Voraussetzung für diese Förderung.
Brauche ich für die KfW-Förderung Gewerbe zu Wohnen (266) einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Für das Programm Gewerbe zu Wohnen (KfW 266) muss die neue Wohneinheit energetisch mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen, und die KfW verlangt die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir erstellen das Energiekonzept und übernehmen den Nachweis und die Fachbegleitung. Das Programm ist seit Juli 2026 verfügbar, maßgeblich sind die Bedingungen der KfW.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 266 und KfW 261?
Die KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen) ist ein direkter Zuschuss für das Schaffen von Wohnraum aus bestehender Gewerbefläche, bis zu 30.000 Euro je neuer Wohneinheit. Die KfW 261 (Wohngebäude-Kredit) ist ein zinsgünstiger Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss für die Sanierung. Beide lassen sich kombinieren. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 85 EE, den wir nachweisen. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW.
Was ist die Förderung „Jung kauft Alt" (KfW 308)?
„Jung kauft Alt" (KfW 308) ist ein zinsverbilligter Kredit für Familien mit mindestens einem Kind, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude zur Selbstnutzung kaufen. Der Kredit fördert den Kauf; die anschließende Sanierung erfolgt entweder als Effizienzhaus 85 EE über den KfW-Kredit 261 oder über die Einzelmaßnahmen-Variante (Heizung, Fenster, Fassade, Dach). Der Kreditbetrag richtet sich nach der Kinderzahl (bis zu 180.000 Euro), zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze. Wir erstellen den energetischen Nachweis und übernehmen die Förderabwicklung. Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW.
Was hat sich 2026 bei der BEG-Förderung geändert?
Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Beim Heizungstausch sind die förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gesunken und der Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 Prozent. Dafür ist der Einkommensbonus dreistufig geworden und Familien mit Kind erhalten über den neuen Familienzuschlag mehr: Für Haushalte mit geringerem Einkommen sind jetzt bis zu 80 Prozent möglich statt bisher 70. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus ist der Kreditrahmen auf einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit gestiegen. Der iSFP-Bonus wirkt erst ab 30.000 Euro Investition. Ab 2027 kommt für unsanierte Altbauten ein zusätzlicher Bonus auf Dämmmaßnahmen hinzu. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen von KfW und BAFA.
Muss ich die Förderung beantragen, bevor die Sanierung beginnt?
Ja. Bei fast allen Förderungen von KfW und BAFA muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, also bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden und gelten nicht als Vorhabenbeginn. Wir kümmern uns darum, dass der Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegt.
Wird die Energieberatung selbst gefördert?
Ja. Die Energieberatung für Wohngebäude wird von der BAFA mit 50 Prozent des Honorars gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 Euro, ab drei Wohneinheiten bis zu 850 Euro. Auch die energetische Baubegleitung ist mit 50 Prozent förderfähig. So bleibt Ihr Eigenanteil überschaubar. Maßgeblich sind die Bedingungen der Förderstelle.
Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein unverbindlicher Vorschlag, keine Verpflichtung. Sie entscheiden, ob und wann Sie einzelne Schritte umsetzen. Setzen Sie eine Maßnahme aus dem Fahrplan um, erhalten Sie dafür den iSFP-Bonus bei der Förderung.
Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht. KfW und BAFA entscheiden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Genau deshalb ist es sinnvoll, den Antrag früh und korrekt zu stellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen den Anforderungen entsprechen.
Kann ich die Förderung schon vor dem Immobilienkauf beantragen?
Beim Programm Jung kauft Alt (KfW 308) ist der Antrag sogar vor dem Kaufvertrag zu stellen, der Kaufvertrag gilt hier als Vorhabenbeginn. Auch sonst gilt: Der Antrag muss vor der ersten Kaufpreiszahlung oder dem Baubeginn vorliegen. Wir stimmen den Zeitpunkt mit Ihnen ab, damit die Förderung nicht verloren geht.
Welchen Energieausweis brauche ich, Bedarf oder Verbrauch?
Es gibt zwei Arten. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Berechnung des Gebäudes und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre. Für ältere, wenig sanierte Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist häufig der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wir sagen Ihnen, welcher in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Einen Energieausweis brauchen Sie in der Regel beim Verkauf, bei der Vermietung und beim Neubau. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Für selbst genutzte Bestandsimmobilien ohne Verkauf oder Vermietung ist er nicht verpflichtend.
Was ist ein hydraulischer Abgleich und brauche ich ihn?
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizungsanlage so eingestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge bekommt, die der Raum braucht. Das senkt den Verbrauch und ist Voraussetzung für einen effizienten Betrieb, besonders bei einer Wärmepumpe. Bei vielen Förderungen ist der Abgleich Pflicht, und er ist selbst förderfähig.
Passt eine Wärmepumpe in meinen Altbau?
Oft ja, aber es kommt auf das Gebäude an. Entscheidend sind der Dämmzustand, die vorhandenen Heizflächen und die Heizlast des Hauses. Statt das zu raten, prüfen wir es mit einer Heizlastberechnung und sagen Ihnen, ob und mit welchen Vorarbeiten sich eine Wärmepumpe für Sie rechnet.
Wie läuft eine Energieberatung bei Ihnen ab?
Zuerst nehmen wir Ihr Gebäude bei einem Termin vor Ort auf. Auf dieser Grundlage berechnen wir den energetischen Zustand und erstellen Ihre Empfehlung, auf Wunsch als geförderten Sanierungsfahrplan. Anschließend übernehmen wir die Förderabwicklung und begleiten auf Wunsch die Umsetzung bis zum Abschluss.
Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihr Vorhaben, die passende Förderung und die nächsten Schritte.