Gewerbe zu WohnenZuschuss für die Umnutzung (KfW 266)

Wer ein bisher gewerblich oder anders genutztes Gebäude in Wohnraum umbaut, bekommt über die KfW einen Zuschuss von 30 Prozent auf die Umbaukosten. Wir stellen den nötigen Energie-Nachweis, unser Architekt plant die Umnutzung.

Beratung (EBW)Umsetzung (BEG)
Beispiel

Aus Gewerbe wird Wohnraum.

Aus einer bisher nicht bewohnten Fläche entsteht neuer Wohnraum – und der Bund gibt dazu.

Beispiel
Gewerbeflächebisher kein Wohnraum
Neue Wohnungförderfähige Umnutzung
0 %
Zuschuss auf die Umbaukosten – bis 30.000 € je neuer Wohneinheit.

Vereinfachtes Beispiel, unverbindlich. Gefördert werden die reinen Umnutzungskosten; die Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Worauf es ankommt

Wo die Umnutzung ins Stocken gerät.

Die folgenden Punkte kosten am häufigsten Geld und Förderung. Wir klären sie, bevor sie zum Problem werden.

01

Antrag zu spät

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn stehen. Planung und Beratung dürfen laufen, mit dem Umbau darf aber noch nicht begonnen sein.

02

Effizienzhaus-Niveau nicht erreicht

Gefördert wird nur, wenn nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE erreicht wird. Das prüfen wir vorab.

03

Umbau- und Sanierungskosten nicht abgegrenzt

Förderfähig sind nur die reinen Umnutzungskosten, nicht die energetische Sanierung. Beide Kostenblöcke müssen sauber getrennt werden.

04

Bestätigung zum Antrag fehlt

Für den Nachweis ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) in der BEG Wohngebäude nötig. Ohne sie ist keine Antragstellung möglich.

05

Baurechtliche Voraussetzungen unklar

Die Umnutzung zu Wohnraum muss baurechtlich zulässig sein. Ist das nicht geklärt, steht das ganze Vorhaben in Frage.

06

Nachweise unvollständig

Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung des Zuschusses. Wir stellen alle geforderten Nachweise vollständig.

Aus Gewerbe wird Wohnraum –
mit 30 Prozent Zuschuss.

Förderung · KfW

Zuschuss für neuen Wohnraum.

„Gewerbe zu Wohnen“ fördert die Umnutzung von Nichtwohngebäuden in Wohnraum mit einem direkten Zuschuss – kein Kredit, keine Tilgung.

  • + 30 Prozent Zuschuss auf die Umbaukosten
  • + mindestens Effizienzhaus 85 EE
  • + Energie-Nachweis und Umnutzungsplanung aus einer Hand
Zuschuss · KfW
30 %
der förderfähigen Umbaukosten der reinen Umnutzung – als direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.
Förderfähige Kosten
bis 30.000 €
je neuer Wohneinheit (maximal 100.000 Euro förderfähige Umbaukosten je Wohneinheit); pro Unternehmen gilt zusätzlich eine Obergrenze.

Stand Juli 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bedingungen der KfW. Förderstart 1. Juli 2026. Die energetische Sanierung wird separat über die BEG gefördert.

Hand in Hand

Von der Fläche zur Wohnung.

Sie haben von Anfang bis Ende einen festen Ansprechpartner und wissen jederzeit, wo Ihr Vorhaben steht.

01Erstgespräch

Sie schildern uns Gebäude und Umnutzungsidee. Wir klären, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist und wie wir es begleiten.

02Planung & Energie-Nachweis

Der Architekt plant die Umnutzung, wir bestätigen das energetische Niveau mit der Bestätigung zum Antrag (BzA) in der BEG Wohngebäude.

03Antragstellung

Der Antrag geht vor Vorhabenbeginn direkt bei der KfW ein. Erst danach beginnt der Umbau.

04Umbau & Nachweis

Wir begleiten das Vorhaben mit den nötigen Nachweisen bis zur Auszahlung des Zuschusses.

Über uns

Zwei Disziplinen, ein Team.

Jérôme Marquart und Maximilian Rudorf, Energieberater und Architekt der jmr Energieberatung in Saarbrücken

Wir sind Jérôme Marquart und Maximilian Rudorf. Uns verbindet die Überzeugung, dass eine ordentliche Sanierung kein Bauchgefühl sein darf, sondern eine durchgerechnete Entscheidung.

Deshalb arbeiten wir anders als viele: Wir empfehlen Ihnen nicht einfach irgendwelche Maßnahmen, sondern prüfen erst, was sich für Ihr Haus wirklich lohnt. Manchmal ist das die große Lösung, oft reicht die kleine. Was davon für Sie sinnvoll ist, sagen wir Ihnen klar und mit konkreten Zahlen. Dabei sind wir unabhängig: Wir verkaufen keine Heizungen, Dämmstoffe oder Fenster und erhalten keine Provisionen von Herstellern.

Und weil bei uns Energieberatung und Planung Hand in Hand gehen, endet unsere Arbeit nicht mit dem Sanierungsfahrplan: Wir begleiten Sie, bis die Förderung fließt und die Umsetzung steht.

Nachgefragt

Gut zu wissen zur Umnutzung.

Was fördert Gewerbe zu Wohnen?
Die KfW fördert mit „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266) die Umnutzung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, in Wohnraum. Gefördert werden die reinen Umbaukosten der Umnutzung, wenn nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE erreicht wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je neuer Wohneinheit, bei maximal 100.000 Euro Umbaukosten je Wohneinheit. Es handelt sich um einen direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Das Gebäude darf bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt worden sein, die Umnutzung muss baurechtlich zulässig sein und nach dem Umbau mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE erreichen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der KfW gestellt sein, mit einer Bestätigung zum Antrag (BzA) in der BEG Wohngebäude.
Kann ich das mit der BEG kombinieren?
Ja. Die energetische Sanierung läuft über die BEG und wird dort separat gefördert. Sie muss von den reinen Umnutzungskosten, die über „Gewerbe zu Wohnen“ gefördert werden, klar abgegrenzt werden. Wir sorgen dafür, dass beide Kostenblöcke sauber getrennt und richtig zugeordnet sind.
Was übernehmen Sie dabei?
Hier arbeiten Energieberatung und Architektur zusammen: Jérôme Marquart bestätigt als Energieeffizienz-Experte das energetische Niveau mit der Bestätigung zum Antrag (BzA), unser Architekt plant und beantragt die Umnutzung. So kommen Energie-Nachweis und Umnutzungsplanung aus einer Hand.
Jetzt anfragen

Unverbindliches Erstgespräch.

Kostenlos und unverbindlich. Wir klären Ihr Vorhaben, die passende Förderung und die nächsten Schritte.

Kontaktformular

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.